Optimal abgesichert.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, gleich beim Fahrzeugkauf - unabhängig ob Neuwagen oder Gebrauchtfahrzeug - auch die entsprechenden Versicherungen und Fahrzeug- (anschluss-) Garantien für Ihr Automobil abzuschließen.
Auch Full-Service-Pakete inkl.
- Neuwagen Anschlussgarantien
- Gebrauchtwagen Garantien
- Versicherung
- Inspektions-/Wartungsarbeiten
- KIA Service Flatrate
gehören zu unserem Leistungsumfang. Aufgrund der unterschiedlichen Bedingungen der verschiedenen Garantiegeber, sprechen Sie uns bitte hierzu direkt an.
Anschlussgarantie für Neuwagen
Mit einem Neuwagen sind Sie in der Regel entspannter und sorgenfreier unterwegs. Sie können auf die bewährten Herstellergarantien vertrauen und genießen das gute Gefühl eines neuen Fahrzeugs. Eine Neuwagen-Anschlussgarantie bietet Ihnen nach Ablauf der zwei- oder dreijährigen Standard-Herstellergarantie zusätzliche Sicherheit vor höheren Reparaturkosten, zum Beispiel wenn es um hochpreisige Ersatzteile wie beispielsweise moderne Bi-Xenon-Scheinwerfer oder das schicke Panoramadach geht.
Wir bieten Ihnen verschiedene Anschlussgarantien für Neuwagen:
- Laufzeit über 12, 24 oder 36 Monate
- Möglichkeit einer Garantieverlängerung
- Schnelle und einfache Schadenabwicklung
- Kostendeckung nach individuellen Wünschen konfigurierbar
Garantie für Gebrauchtwagen
Wenn Sie einen "guten Gebrauchten" erwerben ist dieser deutlich günstiger als ein Neuwagen, jedoch greift in den meisten Fällen auch die Herstellergarantie nicht mehr. Für eine optimale Absicherung gegen unerwartete Reparaturkosten empfehlen wir Ihnen daher eine Gebrauchtwagen-Garantie für die Mängel, die nach der Fahrzeugübergabe auftreten können. Lassen Sie sich von unseren Experten zu unseren Angeboten und den individuellen Garantiebedingungen beraten.
Ihre Vorteile bei einer Garantie für Ihren Gebrauchtwagen:
- flexibel vereinbare Laufzeit ab zwölf Monaten
- die Gebrauchtwagen-Garantie läuft in der Regel länger als die gesetzliche Sachmängelhaftung und deckt damit auch solche Mängel ab, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe nicht bekannt waren
- die gesetzlichen Rechtsansprüche bleiben unberührt